Häufig gestellte Fragen:
1. Wie hoch ist der Kostenanteil meiner Krankenkasse bei der osteopathischen Behandlung?
Gesetzlich Versicherte - siehe www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen
oder erkundigen Sie sich direkt telefonisch bei Ihrer Krankenkasse.
Alle Osteopathen erfüllen sämtliche von den Krankenkassen erforderlichen Qualifikationen.
Beihilfe/Private Versicherungen - Die Kosten werden in aller Regel komplett von der Beihilfestelle anerkannt. (Rechnung erfolgt nach der Beihilfeordnung für Heilpraktiker)
Wie viel die private Versicherung zahlt ist von Ihrem persönlichen Tarif abhängig. (DeBeKa und HUG erstatten z. B. die Kosten zu 100 Prozent.)
Privatversicherte - in der Regel werden die Kosten zu 100 Prozent übernommen, erkundigen Sie sich zu Sicherheit telefonisch bei Ihrer Krankenkasse.
2. Wie lang ist die Dauer einer osteopathischen Behandlung?
Die Dauer der Behandlung ist abhängig vom individuellen Beschwerdebild. Die Erstuntersuchung/Erstbehandlung setzen wir mit max. 60 Minuten an, Folgebehandlungen setzen wir maximal 45 Minuten an. Diese Behandlungszeit ist lediglich ein Zeitspektrum, Folgebehandlungen können auch kürzer ausfallen.
3. Kann eine Behandlung auch in der Schwangerschaft erfolgen?
Auch in der Schwangerschaft können wir Sie behandeln, lediglich schränken wir die Auswahl der Behandlungstechniken ein.
4. Brauche ich ein Rezept oder eine Überweisung?
Nur wenn Sie gesetzlich versichert sind. Fragen Sie zur Sicherheit vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach.